Hostienbäckerei im Kloster Heilig Kreuz Püttlingen

In der Katholischen Kirche versammeln sich Christen weltweit Sonntag für Sonntag zur Feier der Eucharistie und erfüllen so den Auftrag Jesu beim Letzten Abendmahl ‘‘Tut dies zu meinem Gedächtnis‘‘.
Bei diesem Mahl sprach Jesus über Brot und Wein die Worte ‘‘Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. … Das ist mein Blut, das für euch vergossen wird‘‘
Jesus hat diese Worte den Zwölf und durch sie der ganzen Kirche übergeben. Der Priester spricht sie in der Wandlung, in der Brot und Wein nach katholischer Lehre in Leib und Blut Jesu verwandelt werden, in Jesus selbst unter diesen Zeichen. Sie bedeuten: ‘‘Ich bin da für euch.‘‘
Kaum jemand stellt sich die Frage, wo und wie dieses Gebäck hergestellt wird. Im Bistum Trier findet man auf der Suche danach nur die Hostienbäckerei im Kloster Heilig Kreuz in Püttlingen. Seit 1960 werden in diesem schönen Ort Hostien gebacken. Die Zahl der Produkte geht in die Millionen. Und wer mag, kann sich gerne zu einer Besichtigung anmelden.
Die Produktion ist aufwendig und mühsam. Entsprechend der Nachfrage arbeiten ehrenamtlich tätige Kräfte an der Herstellung, die unter sorgfältiger hygienischer Überwachung entsprechend dem überlieferten Brauch erfolgt. Dabei wird auch die Tradition fortgesetzt, dass Frauenklöster die Bäckerei übernommen haben.
Im Püttlinger Kloster werden Hostien in vier unterschiedlichen Größen hergestellt. Die größte Menge sind natürlich die Laienhostien, die während der Messe ausgeteilt werden. Sie haben 3 cm Durchmesser. Die Priesterhostien sind doppelt so groß. Dadurch soll das Brechen des Brotes nach biblischem Brauch erleichtert werden. Seltener sind die Konzelebrationshostien, die 12 oder 15 cm messen.
Der Produktionsprozess ist langwierig. Aus Wasser und Weizenmehl wird ein dünnflüssiger Teig bereitet. Eine kleine Menge des Teiges wird auf 12 Metallplatten gegeben, die in kaum mehr als zwei Minuten die Teigplatten abbacken. Sie sind aber zu trocken und brüchig; deshalb werden sie für etwa eine Stunde befeuchtet und dann in Stapeln zu 50 Platten angeordnet. Danach erfolgt das Stanzen der Hostien in den unterschiedlichen Größen. Die Produkte werden getrocknet und für den Verkauf oder den Versand verpackt.
Zöliakie und Kirche
Kommunionempfang durch Personen, die aus schwerwiegenden Gründen kein normales Brot und keinen normalen Wein zu sich nehmen können
Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 24.Juli 2003
Hochwürdigster Herr Vorsitzender!
Seit vielen Jahren sucht die Kongregation für die Glaubenslehre nach Lösungen für die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Kommunionempfang. Wenn Personen normal zubereitetes Brot oder normal gegärten Wein aus verschiedenen Gründen nicht zu sich nehmen können….
Im Licht der Erfahrung der letzten Jahre hält es die Kongregation nun für angebracht, dieses Thema nun noch einmal zu behandeln…. und, wo notwendig, zu präzisieren.
A. Verwendung von Brot mit wenig Gluten und von Traubensaft
- Hostien, die überhaupt kein Gluten enthalten, sind für die Eucharistie ungültige Materie.
- Hostien, die wenig Gluten enthalten, jedoch so viel, dass die Zubereitung des Brotes möglich ist ohne fremdartige Zusätze und ohne Rückgriff auf Vorgangsweisen, die dem Brot seinen natürlichen Charakter nehmen, sind gültige Materie.
- Sowohl frischer, als auch konservierter Traubensaft, dessen Gärung durch Vorgangsweisen unterbrochen wurde, die nicht dessen Natur verändern (zum Beispiel durch Einfrieren) ist für die Eucharistie gültige Materie.
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B. Kommunion unter nur einer Gestalt oder mit ganz wenig Wein
- Ein Gläubiger, der an Zöliakie leidet und dem es nicht möglich ist, unter der Gestalt des Brotes, auch nicht des Brotes mit wenig Gluten, zu kommunizieren, kann unter Gestalt des Weines allein die Kommunion empfangen.
- Bei der Konzelebration kann ein Priester, der nicht in der Lage ist, unter der Gestalt des Brotes, auch nicht des Brotes mit wenig Gluten, zu kommunizieren, mit Erlaubnis des Ordinarius die Kommunion unter der Gestalt des Weines allein empfangen.
- Bei der Konzelebration darf ein Priester, der überhaupt keinen Wein zu sich nehmen kann, mit Erlaubnis des Ordinarius unter der Gestalt des Brotes allein kommunizieren, wenn es schwierig sein sollte, Traubensaft zu besorgen oder aufzubewahren.
- Wenn ein Priester nur ganz wenig Wein zu sich nehmen kann, soll die eventuell übrige Gestalt des Weines bei der Einzelzelebration von einem Gläubigen konsumiert werden, der an dieser Eucharistie teilnimmt.
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C. Allgemeine Normen
- Die Ordinarien sind zuständig, einzelnen Gläubigen oder Priestern die Erlaubnis zu gewähren, Brot mit wenig Gluten oder Traubensaft als Materie für die Eucharistie zu verwenden. Die Erlaubnis kann ständig gewährt werden, solange die der Erlaubnis zugrunde liegende Situation andauert.
- Für den Fall, dass der Hauptzelebrant berechtigt ist, Traubensaft zu verwenden, soll für die Konzelebranten ein Kelch mit normalem Wein vorbereitet werden. Wenn der Hauptzelebrant berechtigt ist, Hostien mit wenig Gluten zu verwenden, sollten die Konzelebranten die Kommunion unter Gestalt normaler Hostien empfangen.
- Wenn ein Priester nicht in der Lage ist, unter Gestalt des Brotes, auch nicht des Brotes mit wenig Gluten, zu kommunizieren, kann er nicht allein die Eucharistie feiern und auch nicht einer Konzelebration vorstehen.
- Weil die Eucharistiefeier im priesterlichen Leben von zentraler Bedeutung ist, muss man sehr behutsam sein, Kandidaten zum Priestertum zuzulassen, die nicht ohne schweren Schaden Gluten oder Äthylalkohol zu sich nehmen können.
- Man soll die medizinische Entwicklung im Zusammenhang mit der Zöliakie und dem Alkoholismus verfolgen und die Herstellung von Hostien mit wenig Gluten oder von natürlichem Traubensaft fördern.
- Auch wenn die Kongregation für die Glaubenslehre weiterhin für die lehrmäßigen Aspekte zuständig bleibt, wird die disziplinäre Kompetenz der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung übertragen.
- Während der Ad limina-Besuche sollen die betroffenen Bischofskonferenzen die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung über die Anwendung der in diesem Schreiben enthaltenen Normen und über eventuelle neue Elemente in diesem Bereich Bericht erstatten.
Ich bitte Sie, dieses Schreiben allen Mitgliedern der Bischofskonferenz zukommen zu lassen und verbleibe mit freundlichen Grüßen und Segenswünschen im Herrn.
Josef Cardinal Ratzinger
Präfekt
In diesem Zusammenhang wäre auf die Empfehlung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. Juni 1996 erinnert (Pastoralblatt 1996, S 167): „Nach der Feststellung kompetenter medizinischer Fachleute können Zöliakiekranke Hostien aus Weizenstärke Cerestar problemlos kommunizieren. Die Hostien enthalten nur einen geringen Anteil an Gluten, der auch für besonders empfindliche Kranke keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringt.
Aus: Pastoralblatt des Bistums Eichstätt Nr. 9 vom 24.November 2003, S. 214
Die glutenfreien Hostien (<20 ppm Gluten), die Sie bei uns kaufen können, entsprechen den neuen EU-Regeln für glutenfreie Lebensmittel, sowie den Normen des katholischen Kirchenrechts.
Tipp: Falls Sie mit Weizenstärke backen und der an Zöliakie Erkrankte das Gebackenen verträgt, spricht nichts gegen die Verwendung von glutenfreien Hostien mit einem Glutenanteil < 20 ppm. Bitte beachten Sie: Eine Hostie wiegt nur um die 0,3 g !!!
Thema: Zöliakie und EU-Recht
Wie unterscheiden sich nach dem EU-Recht glutenreduzierte und glutenfreie Lebensmittel?
Der europäische Gesetzgeber hat die Vorschriften hinsichtlich der Deklaration glutenfreier Lebensmittel auf die Vorgaben des Codes Alimentarius von WHO und FAO angepasst. Im Folgenden wollen wir Ihnen zeigen, was diese Änderungen im Einzelnen für die Zöliakie-Bertoffenen bedeuten.
Was ist eigentlich der „Codex-Standard“?
Der „Codex-Standard“ ist ein internationaler Standard, der als eine Art Richtlinie, Herstellern die akzeptablen Höchstmengen verschiedener Lebensmittel-Inhaltsstoffe vorgibt. Für glutenfreie Lebensmittel wurde1981 ein Standard als Empfehlung festgeschrieben, der eine Höchstmenge für Glutenfreiheit von 200 mg Gluten/kg oder 200 ppm unter Verwendung von Weizenstärke empfohlen hat. Dieser Standard wurde bis zum Jahr 2007 fortgeführt. Zugleich wurde für Lebensmittel aus von Natur aus glutenfreien Zutaten eine Empfehlung von 20 ppm ausgesprochen.
Das bedeutet, das als „glutenfrei“ deklarierte Lebensmittel (unter Verwendung von Weizenstärke) maximal 200 ppm Gluten enthalten dürfen. Würde man ein Lebensmittel in 1 Million gleich große Stücke aufteilen, dürfen davon maximal 200 Stücke aus Gluten bestehen. Im November 2007 einigte man sich weltweit darauf, diesen Grenzwert herabzusetzen. Dies soll helfen, die Deklaration glutenfreier Lebensmittel klarer zu definieren, als bisher. Die Änderungen sind seit August 2008 in Kraft getreten.
Welche Änderungen wurden Vorgenommen?
Es gibt einen sog. Dualen Codex-Standard, der aus den folgenden zwei Kategorien besteht:
- Lebensmittel mit weniger als 20 ppm (20 mg/kg) Gluten – nur diese dürfen künftig als „glutenfrei“ deklariert werden, inklusive Lebensmittel, welche reinen, nicht kontaminierten Hafer bis zu diesem Grenzwert enthalten.
- Lebensmittel mit 21 – 100 ppm Gluten – für diese wurde im englisch-sprachigen Raum „very low gluten“ als Bezeichnung eingeführt, ein deutsches Äquivalent gibt es bisher nicht. Diese Kategorie ist insbesondere relevant für spezielle Ersatzprodukte (Brotmischungen, Getreidemischungen etc.) welche sog. Prima-Weizenstärke enthalten.
Was ist Prima-Weizenstärke?
Prima-Weizenstärke ist eine hoch verarbeitete Weizenstärke, deren Glutengehalt innerhalb der vom Codex-Standard vorgegebenen Grenzen liegt. Diese wird von einigen Herstellern glutenfreier Lebensmittel verwendet, um Textur und Geschmack weitestgehend zu erhalten. Die Verwendung dieser Weizenstärke ist im Zutatenverzeichnis anzugeben.
Warum ist Gluten überhaupt in glutenfreien Lebensmitteln erlaubt?
Die Bezeichnung „glutenfrei“ impliziert zunächst „kein Gluten“, jedoch in der Praxis ist ein Glutengehalt von 0 ppm derzeit nicht realisierbar. Dies beruht zum einen auf einem Kontaminationsrisiko. Sogar von Natur aus glutenfreie Getreide, wie z.B. Reis oder Mais können Kontaminationen mit glutenhaltigem Getreide (Fremdbesatz) enthalten. Zum anderen ist bisher keine analytische Methode bekannt, die 0 ppm Gluten in einem Lebensmittel tatsächlich nachweisen kann. Der niedrigste bisher nachzuweisende Wert ist 3 ppm. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es bei den jeweiligen Nachweisverfahren eine Toleranzmarge von 3 ppm gibt, d.h. das Produkt kann tatsächlich 0 oder auch 6 ppm enthalten. Da ein Restglutengehalt von 20 ppm in einem glutenfreien Lebensmittel nachweislich für Zöliakiebetroffene untoxisch ist, können demnach Produkte mit weniger als 20 ppm bedenkenlos für eine glutenfreie Ernährung herangezogen werden.
Warum wird der Codex-Standard überhaupt geändert?
Jeder Zöliakie-Betroffene besitzt eine individuell unterschiedliche Sensibilität in Bezug auf Gluten. Während die Mehrheit Prima-Weizenstärke, mit bisher maximal erlaubten 0,3 % Resteiweißgehalt, toleriert, gibt es auch Betroffene, die sogar aufgrund von Produkten, die Prima-Weizenstärke enthalten, mit Symptomatiken reagieren. Solche Verbraucher/innen müssen zwangsläufig auf Produkte ohne Prima-Weizenstärke ausweichen. Studien haben nachgewiesen, dass in Bezug auf Prima-Weizenstärke-haltige Produkte ein additiver Effekt existiert, was bedeutet, dass die Aufnahme großer Mengen dieser Produkte in sensiblen Menschen Symptomatiken auslösen kann.
Eine Senkung des Codex-Standard für eben diese Produkte auf maximal 20 ppm kann Betroffenen helfen, die eine solch geringe Toleranz gegenüber Gluten in Lebensmitteln haben.
Wann wird der Codex-Standard auch geltendes, europäisches Recht?
Die EU-Kommission hat bereits ein entsprechendes Verfahren unter Beteiligung aller Mitgliedsstaaten eingeleitet. Noch im Frühjahr 2009 soll eine EU-Verordnung erlassen werden, die dann nach einer Übergangsfrist von drei weiteren Jahren in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht darstellen würde.
Was bedeutet das für mich?
Die Kennzeichnungsmodalitäten für glutenfreie Produkte ändern sich entsprechend den neuen Gesetzmäßigkeiten, was helfen wird, die Lebensmittelkennzeichnung und Deklaration besser zu unterscheiden und zu verstehen. Natürlich glutenfreie Lebensmittel mit weniger als 20 ppm Glutengehalt können nach wie vor als „glutenfrei“ deklariert werden. Der erste Entwurf der EU-Verordnung sieht zudem vor, dass alle glutenfreien Produkte auch durch den Schriftzug „glutenfrei“ als solche gekennzeichnet werden sollen.
Wo finde ich mehr Informationen?
In englischer Sprache unter: www.codexalimentarius.net.

